Corona-Verordnung des Landes NRW für Sportstätten - Stand 09.02.22 Teil 02 - aktualisiert
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die Übersicht des LandesSportBund NRW zur aktuellen Verordnung.
Ergänzend weißt der LSB mit folgender Erläuterung auf die geänderten Altersgrenzen im Jugendbereich hin:
Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert. Aber dies gilt nur, wenn Sie über einen Schultest, oder einen Bürgertest oder einen beaufsichtigten Selbsttest (vor Ort vor dem jeweiligen Sportangebot) getestet sind.
Sollten sich weitere Fragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Nadine Euler
Mit besten Grüßen aus dem StadtSportBund
Nadine Euler
Projektassistenz
>>.. hier etwas besser lesbar!

HTC - Schwarzes Brett
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