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Hörder Tennis-Club

neuigkeiten von + über uns

10. Februar 2023 Wintergrillen im HTC

Januar 2023   Archiv 2023 | Geselligkeit



HTC Sommerfest

Juli 2022   Archiv 2022 | Geselligkeit

Am 5. August findet ab 18 Uhr bei uns das HTC Sommerfest statt.
Mit Musik, Tanz, Cocktails, Wurst und natürlich viel Spaß und gute Laune geht es rund. Wir hoffen auf viele Teilnehmer.

Wir sehen uns am 5. August.


Hörder Tennis-Club: Rückblick auf die Mitglieder-Versammlung am 12. Mai 2022

Juni 2022   Archiv 2022 | Vorstand

aktuelle Coronona-Schutzverordnung zum x-ten und insbesondere Dank an Nadine Euler

April 2022   Archiv

Von: Nadine Euler

Betreff: aktuelle Corona- Schutzverordnung - gültig seit 03.04.2022
Datum: 4. April 2022 um 15:09:17 MESZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die aktuelle Corona- Schutzverordnung und im Folgenden die Infos des LandesSportBund NRW.

wie bekannt, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) die Corona-Schutzverordnung in NRW an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.


Die aktuellen Verordnungen sind bis zum 30.04.22 gültig und hier zu finden:
https://www.mags.nrw/coronavir...,  ist wohl zZ ein Problem - netzroller

Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages – Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.

Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:

• Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!

• AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!

• Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!

Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“

So erhält der LSB NRW beispielsweise die 3G-Regelung für Sitzungen und Versammlungen sowie die Maskenpflicht in den öffentlichen Bereichen seiner Gebäude weiter aufrecht.

Wir hoffen, dass der Sport in NRW damit zu einer den Rahmenbedingungen angepassten Normalität zurückkehren kann!

-

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Nadine Euler

Mit besten Grüßen aus dem StadtSportBund
Nadine Euler

Projektassistenz

StadtSportBund Dortmund e.V.
Beurhausstr. 16 – 18
44137 Dortmund
Fon 0231 50 111 14
Mobil 0151 240 960 17


Corona-Verordnung des Landes NRW für Sportstätten - Stand 09.02.22 Teil 02 - aktualisiert

Januar 2022   Archiv 2022 | Vorstand


Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die Übersicht des LandesSportBund NRW zur aktuellen Verordnung.
Ergänzend weißt der LSB mit folgender Erläuterung auf die geänderten Altersgrenzen im Jugendbereich hin:

Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert. Aber dies gilt nur, wenn Sie über einen Schultest, oder einen Bürgertest oder einen beaufsichtigten Selbsttest (vor Ort vor dem jeweiligen Sportangebot) getestet sind.

Sollten sich weitere Fragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße

Nadine Euler

Mit besten Grüßen aus dem StadtSportBund
Nadine Euler

Projektassistenz

>>.. hier etwas besser lesbar!


Corona-Verordnung des Landes NRW für Sportstätten - Stand 17.01.2022 Teil 01

Januar 2022   Archiv 2022 | Vorstand

>>.. hier etwas besser lesbar!


Neu: Coronaverordnung für den Hallensport

Dezember 2021   Archiv

Liebe Tennisfreunde.

Am Abend vor Heiligabend hat uns die beigefügte neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW erreicht. Sie sieht verschärfte Bedingungen bei der Ausübung des Hallensports vor. Für uns bedeutet es, dass zusätzlich zur 2 G - Regel noch ein negativer Schnelltest, der nicht älter sein darf als 24 Stunden, vorgelegt werden muss, damit in der Halle gespielt werden kann. Im Moment hat diese Verordnung eine Gültigkeit vom 28.12. bis 12.1.2022.


Wir als Vorstand appellieren an die Eigenverantwortung unserer Mitglieder und fordern alle Hallenspieler auf, sich an diese Vorgaben zu halten. Wir werden Stichproben durchführen und ggfs. bei Nichtvorlegen dieses Dokuments den Spieler vom Platz verweisen.
Um die ganze Abwicklung so zuverlässig wie möglich zu gestalten, wäre es schön, wenn die Abonennten einer Spielgruppe an dem Tag wo er/ sie selbst nicht spielen, jeweils eine Person anweisen, sich diese Dokumente vorlegen zu lassen. 
Für den gesamten Trainingsbetrieb wird die Tennisschule die Verantwortung übernehmen.
Solche Maßnahmen sind nicht schön, aber für die Abwendung einer möglichen Omikronwelle unerlässlich. Deshalb sollte es jedem bewusst sein, dass es danach nur noch eine Konsequenz gibt. Nämlich das Schließen aller Sporthallen.
Das kann nicht unser Ziel sein. Deshalb helft alle mit, damit es bald wieder entspanntere Zeiten gibt.

In diesem Sinne wünschen wir einen ruhigen Rutsch ins neue Jahr.
Herzliche Grüße im Namen des gesamten Vorstands von
Doris Bischoff


Aufstieg Herren 50 in die Ruhr-Lippe Liga

August 2021   Archiv 2021 | LK-Turnier Meisterschaften

Unsere Herren 50 sind aufgestiegen in die Ruhr Lippe Liga.
Am letzten Spieltag konnte im entscheidenden Spiel um den Aufstieg der TSC Hansa mit 7:2 besiegt werden.
Glückwunsch!

HTC Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2019/20

August 2021   Archiv

An die Mitglieder des HTC.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Tennisfreunde,

hiermit laden wir Sie coronabedingt verspätet zu unserer Mitgliederversammlung am

Mittwoch, 25. August 2021, 19:00 Uhr
in die Gaststätte „Im Justenkamp“ 44263 Dortmund, Nortkirchenstraße 22

herzlich ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Antrag des Vorstandes

    Genehmigung einer neuen/aktualisierten Satzung (s.a. folgende Erläuterung)

  3. Anträge der Mitglieder
  4. Berichterstattung aus dem Vorstand
    1. 4.1 1. Vorsitzende
    2. 4.2 Ressort Sport
    3. 4.3 Ressort Jugend
    4. 4.4 Ressort Haus & Hof
    5. 4.5 Ressort Finanzen /Geschäftsbericht 2019/2020
  5. Rechnungsprüfung / Entlastung des Vorstandes
  6. Wahl eines Wahlleiters
  7. Vorstandswahlen

7.1 7.1.1. 7.1.2. 7.1.3. 7.2. 7.3.

Wahl des geschäftsführenden Vorstandes
Wahl des/der 1. Vorsitzenden
Wahl Vorstand Verwaltung
Wahl Vorstand Haus und Hof
Wahl des erweiterten Vorstandes (Sportwart, Jugendwart, Vergnügungswarte)
Wahl der Rechnungsprüfer

8. Genehmigung des Haushaltsplanes 2020/2021
9. Ehrungen
10. Verschiedenes

Anträge für die Mitgliederversammlung müssen der Vorsitzenden spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich mit Begründung eingereicht werden. Über einen regen Besuch der Ver- sammlung würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen HÖRDER TENNIS-CLUB 1930 e.V.

Doris Bischoff

1. Vorsitzende

August 2021





Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Vorstandes „Genehmigung einer neuen/aktualisierten Satzung“

Das bestehende Vereinsrecht mit seinen dazu gehörenden Rechtsprechungen macht es ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern immer schwerer, einen Verein ohne juristische Kenntnisse zu führen. Es müssen viele Dinge beachtet werden, um zu vermeiden, dass sich ein Vorstand rechtswidrig verhält und somit angreifbar macht.

Unsere Satzung ist in „die Jahre gekommen“, sie wurde das letzte Mal 2011 aktualisiert.

Da sich der Vorstand mittelfristig verjüngen wird/muss, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den neuen Vorstandsmitgliedern ein Papier an die Hand zu geben, in dem weitgehend alle Verpflichtungen und Rechte der Vereinsorgane und Mitglieder bindend erläutert sind.

Zur Umsetzung haben wir Herrn Rechtsanwalt Kerner beauftragt, der unsere Satzung komplett erneuert hat und am Abend der Versammlung dazu Rede und Antwort stehen wird. Herr Kerner hat uns schon in vielen Fragen sehr kompetent beraten und ist spezialisiert für Vereinsrecht.

Aufgrund der umfangreichen Änderungen kann die Satzung nur als „Ganzes“ genehmigt werden.


R2S und Hörder Tennis-Club laden ein: 5. Neven Subotic Stiftungs Cup

Juli 2021   Archiv




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