a.o. Mitgliederversammlung über die Installation einer Beregnungsanlage für die Freiplätze
Liebe Tennisfreunde,
die Abstimmung über die Anschaffung einer Beregnungsanlage für die Freiplätze fand vom 26.10.2020 bis 30.10.2020 im Rahmen einer online-Mitgliederversammlung statt. Die Möglichkeit hierzu hat uns das Corona-Abmilderungsgesetz (Art. 2 § 5 Abs. 3) gegeben.
Der Beschluss wurde gem. Corona-Abmilderungsgesetz mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.
Wer die Anlage will, kann sich freuen. Wer dagegen ist: Nimm es sportlich!
Das Protokoll über die Abstimmung kann im Sekretariat des HTC eingesehen werden.
update: Wir müssen unsere Tennisanlage ab 02.11. schließen
Liebe Tennisfreunde,
Du darfst oder Du darfst nicht: Es ist bisweilen schwer verständlich, wie Dinge geregelt werden. Wir geben aber zu, dass es außerordentlich schwierig ist, alles zu berücksichtigen, was Ausnahmen gestattet oder nicht gestattet.
Der Dortmunder Stadtsportbund hat uns heute mit der aktuellen Information versorgt, die wir hier verlinkt haben.
Danach ist es unter bestimmten Bedingungen erlaubt, Tennis im Freien zu spielen. Z.B. Im Tennissport ist ein Einzel erlaubt, ein Doppel nicht, auch nicht mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes (Mannschaftssport). Der Hallenbetrieb ist nicht erlaubt.
Wenn wir ab 03. November die Freiplätze 1, 3, 5 und 7 wieder zum Spiel freigeben, hoffen wir, dass auch das Wetter unterstützt, diese Möglichkeit mit Spaß zu nutzen.
Jeder Spieler muß sich an diese Regel halten
- Maske tragen bis zum Spielfeld
- Abstand halten
- Hände desinfizieren
- Die Umkleideräume und Duschen sind geschlossen, nur die Toiletten dürfen genutzt werden.
Bitte erfüllt diese Bitte, herzliche Grüße und schön gesund bleiben!
Doris Bischoff
Wir müssen unsere Tennisanlage ab 02.11. schließen
Liebe Tennisfreunde,
hier kommt es Schwarz auf Weiß: Vom 02.11. bis vorerst 30.11. sind die Sportstätten wieder zu schließen. Deswegen sind unsere Hallenplätze und auch die Freiplätze während dieser Zeit nicht bespielbar. Ebenso ist die Clubgastronomie 'Tommaso im HTC' geschlossen.
Was uns ein wenig den Kopf schütteln läßt, ist die Tatsache, dass der Profisport, sei es Fußball, Handball etc. von diesen Einschränkungen nicht betroffen ist.
Denkt zum Trost an die schöne Sommersaison und tut alles dafür, dass es im Dezember wieder weitergehen kann mit unserem schönen Sport.
Das Schreiben vom Stadtsportbund Dortmund geht ausführlich auf das Thema ein und ist mit diesem Link aufrufbar.
Herzliche Grüße und schön gesund bleiben!
Doris Bischoff
24.06.2020: Der Hörder Tennis-Club wird 90 Jahre
Liebe Tennisfreunde,
am 24. Juni 1930 fand in der Wirtschaft Schneider in Hörde die Gründung der neuen Tennisabteilung des Vereins DJK-Westfalia Hörde statt.
So können wir also heute den 90. Geburtstag unseres HTC feiern.
Die geplante Feier dieses Jubiläums mussten wir leider auf das nächste Jahr verschieben und hoffen, dass bis dahin wieder ein coronafreies Miteinander möglich ist.
Der geplante Termin für das Fest ist der 22.5.2021
Euer Vorstand
ab 8. Mai 15 Uhr kann im HTC wieder Tennis gespielt werden
Liebe Tennisfreunde, es ist soweit!
Westfälischer Tennisverband - eMail von 07.05.2020
Sehr geehrte Vereinsvertreter,
seit dem heutigen Donnerstag sind die Tennisplätze in Westfalen durch das Land NRW wieder freigegeben. Darüber haben wir Sie bereits gestern, unmittelbar nach der Bekanntmachung, in einer kurzen Mail informiert. Das heißt nicht, dass jeder Verein zwangsläufig die Plätze öffnen muss. Entscheidend für die Öffnung ist die Einhaltung der vom Land NRW herausgegebenen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung, § 4 (4):
„Erlaubt ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.“
Ordnungsämter können Kontrollen durchführen und bei Nichteinhalten der Maßnahmen die Anlage gegebenenfalls schließen.
Verständlicherweise haben einige Vereine letzte Fragen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf ihren Anlagen.
Der WTV orientiert sich an der aktuellen, vom Land NRW herausgegebenen Verordnung, kann überdies aber keine eigenen Verbote oder Genehmigungen aussprechen, sondern lediglich Empfehlungen und Ratschläge zum Umgang mit dieser speziellen Situation geben.
In jedem der rund 800 Vereine in Westfalen finden sich unterschiedliche Rahmenbedingungen in Bezug auf die Größe der Anlage und die baulichen Gegebenheiten.
Aus diesem Grund kann der WTV keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Hier sollten die Vereinsvertreter, auf Basis der Verordnung vom Land NRW und den Empfehlungen und Ratschlägen des WTV, die individuellen Bedingungen ihres Vereins beachten und eigenständig sowie verantwortungsvoll entscheiden, was möglich ist und was nicht.
Am allerwichtigsten ist dem Westfälischen Tennis-Verband - neben den vielen Verordnungen, Richtlinien und Regeln - die Gesundheit seiner Mitglieder. Bitte bleiben Sie auch in den kommenden Wochen umsichtig, handeln Sie verantwortungsbewusst und im Sinne der Gemeinschaft.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen sind im Folgenden zusammengefasst:
Ist Doppel grundsätzlich erlaubt?
Ja, sofern in dieser Konstellation der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird. Jeder Tennisverein kann entscheiden, ob er seinen Mitgliedern das Doppelspiel ermöglichen möchte.
Ist Training mit mehr als zwei Personen erlaubt?
Ja, sofern der Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5m eingehalten wird. Letztendlich müssen Trainer und Tennisschulen selber entscheiden, unter welchen Umständen und in welcher Form sie den Abstand einhalten können.
Wie sehen die Aufgaben des Corona-Beauftragten genau aus?
Der vom Verein benannte Corona-Beauftragte sollte über die behördlichen Auflagen informiert sein und als Ansprechpartner fungieren.
Die Funktion kann auch von mehreren Personen übernommen werden. Die einzelnen Maßnahmen / Richtlinien (siehe aktualisierte Richtlinie des WTV im Anhang) müssen allen Mitgliedern bekannt sein (z.B. durch Aushang, Mailing, Homepage etc.). Der Corona-Beauftragte kann für die Nichteinhaltung der Maßnahmen/Richtlinien nicht belangt werden. Ein Fehlverhalten kann jedoch z.B. durch das Ordnungsamt zu einer Schließung der Anlage führen.
Muss dokumentiert werden, wer zu welcher Zeit auf der Anlage ist oder war?
Im Falle einer Ansteckung kann eine Nachverfolgung u.U. aber hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Wo soll das Desinfektionsmittel positioniert werden?
Desinfektionsmittel sollte an den Toiletten und den dazugehörigen Waschbecken zur Verfügung stehen.
Westfälischer Tennisverband - Freigabe zum Spiel - Stand 22.04.2020
Liebe Tennisfreunde,
in den letzten Tagen wurde in vielen Bereichen über Lockerungen der Schutzmaßnahmen in Folge der Corona-Pandemie diskutiert. Auch weil in drei Bundesländern wieder zum Schläger gegriffen werden kann, erreichten den Westfälischen Tennis-Verband viele Anfragen, ob und wann auch in Westfalen die Tennisplätze wieder öffnen. Lesen Sie dazu bitte den Brief der drei Verbandspräsidenten aus NRW (Westfalen, Niederrhein, Mittelrhein).
Stand heute wird in unserem Verbandsgebiet nicht vor dem 04.05.2020 unter Auflagen gespielt werden können. Der Westfälische Tennis-Verband (WTV) muss sich strikt an die Anweisungen der Landesregierung in NRW halten. Wenn tatsächlich wieder gespielt werden darf, wird der WTV die Vereine per Mail, über die WTV-Homepage und in den Sozialen Medien darüber informieren.
Da die Vorbereitung für das Wiederaufnehmen des Spielbetriebs unter Umständen etwas Zeit benötigt, will der WTV seine Vereine auf den Tag X vorbereiten, wenn möglicherweise wieder Tennis unter Einschränkungen gespielt werden kann. Für diesen Fall hat der Verband „Richtlinien für das Tennisspielen im Verein“ (im Anhang) erstellt, an die es sich unbedingt zu halten gilt, um einerseits das Spielen zu ermöglichen und gleichzeitig für größtmögliche Sicherheit zu sorgen.
Ein Hinweis zum Corona-Beauftragten des Vereins: Dieser muss vom Verein für die Sicherstellung der Richtlinien benannt werden, kann aber für das Nichteinhalten der Vorschriften nicht haftbar gemacht werden. Die Vereine besitzen auf ihren Anlagen das Hausrecht und sind somit auch befugt, Mitglieder, die sich nicht an die Richtlinien halten, eigenständig von der Anlage zu verweisen.
Ebenfalls im Anhang finden Sie den rechtlichen Leitfaden „Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie“ vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) mit wichtigen Hinweisen zu Vereins-Veranstaltungen, Beiträgen etc. Diese Broschüre wurde per Sammellizenz vom WTV für seine Vereine erworben und ist daher ausschließlich für den internen Vereinsgebrauch zu nutzen (Passwort: Publikation).
Der WTV befindet sich weiterhin mit dem Landesministerium über die neuesten Entwicklungen im Austausch und hegt die Hoffnung auf eine baldige Öffnung der Plätze. Bis es soweit ist, möchte der Verband zum wiederholten Male betonen, dass sich alle Spieler und Trainer weiterhin in Geduld üben und die allgemein geltenden Vorschriften zum Wohle aller beachten müssen.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Westfälischer Tennis-Verband e.V.
DTB und WTV verschieben den Start des Wettspielbetriebs im Sommer
Presseinformation des WTV vom 24.03.20 zum Sommerspielbetrieb 2020
- mit Ihnen diskutieren
- Anregungen aufnehmen
- kurz, die Kommunikation
zwischen + mit ALLEN beleben.
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