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Hörder Tennis-Club

neuigkeiten von + über uns

Hörder Tennis-Club: Ab 03.06. Tennis im HTC - Wie verhalten wir uns?

Mai 2020   Archiv 2020 | Vorstand

ab 8. Mai 15 Uhr kann im HTC wieder Tennis gespielt werden

Mai 2020   Archiv 2020 | Vorstand

Liebe Tennisfreunde, es ist soweit!


Die Tennisvereine dürfen ihre Sportstätten wieder öffnen. Darüber freuen wir uns natürlich riesig.

Allerdings wird es vorläufig „nur“ beim Spielen bleiben, denn die Auflagen, die wir bekommen haben, gestatten nicht unser gewohntes Vereinsleben vor und nach dem Spiel. Wir fügen diesem Rundschreiben deswegen einen Link zu den Auflagen und Regeln des Westfälischen Tennisverbandes bei.

Für die Einhaltung der Regeln haben wir als Anlage die Empfehlung des WTVvorbereitet und bitten alle Spieler, sich unbedingt an diese Anweisungen zu halten.

Es gibt ein Einbahnstraßensystem, es dürfen sich immer nur maximal zwei Personen an der Tafel aufhalten und die nächsten Spieler müssen im vorgeschriebenen Abstand dahinter warten. Der Zu- und Ab-Weg ist mit Markierungen auf dem Boden und Absperrbändern gekennzeichnet. Desinfektionsmittel steht direkt links am Treppenaufgang. Umkleidekabinen und Duschen sind nicht zugänglich, die Toiletten können benutzt werden.

Es kann nur in unser aller Interesse sein, dass sich JEDER an diese Regeln hält, denn niemand wird wollen, dass wir in zwei oder drei Wochen wieder am Anfang stehen.

Eine dieser Auflagen ist auch die Nennung eines Coronabeauftragten. Da wir als Vorstand nicht den ganzen Tag auf der Anlage sein können, sind alle Vorstandsmitglieder, das gesamte Trainerteam und der Platzwart befugt, bei Nichteinhaltung der Regeln eine Verwarnung auszusprechen und unter Umständen auch einen Platzverweis zu erteilen.

Aber wir sind sicher, dass wir unseren Mitgliedern vertrauen können und ein solches Eingreifen nicht nötig sein wird.

Wie es mit den Mannschaftsspielen weitergeht, steht noch nicht fest. Sobald wir hierzu eine Info haben, werden wir Euch informieren.
Jetzt wünschen wir allen einen guten Start in die Freiluftsaison und freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen.

Euer Vorstand

Doris Bischoff

Westfälischer Tennisverband - eMail von 07.05.2020

Mai 2020   Archiv 2020 | Vorstand

Sehr geehrte Vereinsvertreter,


seit dem heutigen Donnerstag sind die Tennisplätze in Westfalen durch das Land NRW wieder freigegeben. Darüber haben wir Sie bereits gestern, unmittelbar nach der Bekanntmachung, in einer kurzen Mail informiert. Das heißt nicht, dass jeder Verein zwangsläufig die Plätze öffnen muss. Entscheidend für die Öffnung ist die Einhaltung der vom Land NRW herausgegebenen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung, § 4 (4):


„Erlaubt ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.“


Ordnungsämter können Kontrollen durchführen und bei Nichteinhalten der Maßnahmen die Anlage gegebenenfalls schließen.


Verständlicherweise haben einige Vereine letzte Fragen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf ihren Anlagen.


Der WTV orientiert sich an der aktuellen, vom Land NRW herausgegebenen Verordnung, kann überdies aber keine eigenen Verbote oder Genehmigungen aussprechen, sondern lediglich Empfehlungen und Ratschläge zum Umgang mit dieser speziellen Situation geben.


In jedem der rund 800 Vereine in Westfalen finden sich unterschiedliche Rahmenbedingungen in Bezug auf die Größe der Anlage und die baulichen Gegebenheiten.


Aus diesem Grund kann der WTV keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Hier sollten die Vereinsvertreter, auf Basis der Verordnung vom Land NRW und den Empfehlungen und Ratschlägen des WTV, die individuellen Bedingungen ihres Vereins beachten und eigenständig sowie verantwortungsvoll entscheiden, was möglich ist und was nicht.


Am allerwichtigsten ist dem Westfälischen Tennis-Verband - neben den vielen Verordnungen, Richtlinien und Regeln - die Gesundheit seiner Mitglieder. Bitte bleiben Sie auch in den kommenden Wochen umsichtig, handeln Sie verantwortungsbewusst und im Sinne der Gemeinschaft.


Die Antworten auf die häufigsten Fragen sind im Folgenden zusammengefasst:


Ist Doppel grundsätzlich erlaubt?

Ja, sofern in dieser Konstellation der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird. Jeder Tennisverein kann entscheiden, ob er seinen Mitgliedern das Doppelspiel ermöglichen möchte.


Ist Training mit mehr als zwei Personen erlaubt?

Ja, sofern der Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5m eingehalten wird. Letztendlich müssen Trainer und Tennisschulen selber entscheiden, unter welchen Umständen und in welcher Form sie den Abstand einhalten können.


Wie sehen die Aufgaben des Corona-Beauftragten genau aus?

Der vom Verein benannte Corona-Beauftragte sollte über die behördlichen Auflagen informiert sein und als Ansprechpartner fungieren.

Die Funktion kann auch von mehreren Personen übernommen werden. Die einzelnen Maßnahmen / Richtlinien (siehe aktualisierte Richtlinie des WTV im Anhang) müssen allen Mitgliedern bekannt sein (z.B. durch Aushang, Mailing, Homepage etc.). Der Corona-Beauftragte kann für die Nichteinhaltung der Maßnahmen/Richtlinien nicht belangt werden. Ein Fehlverhalten kann jedoch z.B. durch das Ordnungsamt zu einer Schließung der Anlage führen.


Muss dokumentiert werden, wer zu welcher Zeit auf der Anlage ist oder war?

Im Falle einer Ansteckung kann eine Nachverfolgung u.U. aber hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich.


Wo soll das Desinfektionsmittel positioniert werden?

Desinfektionsmittel sollte an den Toiletten und den dazugehörigen Waschbecken zur Verfügung stehen.



WTV - Richtlinien für das Tennisspielen im Verein

Mai 2020   Archiv 2020 | Vorstand




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